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IQ Netzwerk Mecklenburg-Vorpommern

Das Förderprogramm IQ – Integration durch Qualifizierung arbeitet an der Zielsetzung,
die Integration von erwachsenen Menschen ausländischer Herkunft in den Arbeitsmarkt
zu verbessern. Von zentralem Interesse ist, dass im Ausland erworbene Berufsabschlüsse häufiger in eine nachhaltige und bildungsadäquate Beschäftigung münden.

Mitarbeiter

Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung Westmecklenburg

n.n.
Projektleitung
Beratung

Anas Obeid
Beratung
E-Mail: iq.obeid@vsp-ggmbh.de
Tel.: 0385/55 57 20-12

Sabina Meyer
Beratung
E-Mail: iq.meyer@vsp-ggmbh.de
Mobil: 0173/902 97 52


Elke Neumann 

Beratung
E-Mail: iq.neumann@vsp-ggmbh.de
Tel.: 0385/55 57 20-57
Mobil: 01520/864 33 29

Maya Dahl
Beratung
E-Mail:  iq.dahl@vsp-ggmbh.de

Tel.: 0385/55 57 20-30

Mobil: 0172/69 67 893

IQ Individuelle Qualifizierung
und Begleitung
​



Elke Neumann
Projektleitung/Dozentin

E-Mail: iq.neumann@vsp-ggmbh.de
Tel.: 0385/55 57 20-57

Ammar Adrah 
Dozent/Sprachcoach
E-Mail: iq.adrah@vsp-ggmbh.de
Tel.: 0176/36 33 46 85

Stefanie Zander

Verwaltung
Tel.: 0385/55 57 20-10
Mail: s.zander@vsp-ggmbh.de

weitere Informationen​



Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung Westmecklenburg
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IQ Individuelle Qualifizierung und Begleitung
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Leistungen

Wir beraten, informieren und unterstützen Sie bei allen Fragen rund um die Anerkennung Ihrer Abschlüsse. Wir begleiten Sie im Anerkennungsprozess und erklären Ihnen den Anerkennungsbescheid. Gemeinsam mit Ihnen beraten wir über die weiteren Schritte nach dem Bescheid und unterstützen Sie bei der Suche nach geeigneten Qualifizierungsmöglichkeiten.

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Sie möchten sich beraten lassen? Bitte kontaktieren Sie uns vorher und vereinbaren einen Termin.

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Sie haben im Ausland studiert oder einen Beruf gelernt und haben Fragen wie:

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  • Wie können meine Abschlüsse in Deutschland anerkannt werden?

  • Welche Behörde ist für die Anerkennung zuständig?

  • Wie beantrage ich die Anerkennung korrekt?

  • Welche Dokumente brauche ich dazu?

  • Was bedeutet der Anerkennungsbescheid für mich?

  • Wie kann ich mich weiter qualifizieren?

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Informationsblatt Anerkennungsberatung hier ansehen


Bitte bringen Sie folgende Dokumente in die Beratung mit:

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  • Ausweis, Reisepass oder Passersatz

  • Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse, ...)

  • Lebenslauf (CV)

  • Zeugnisse im Original

  • deutsche Übersetzungen der Zeugnisse (wenn vorhanden)

  • beglaubigte Kopien (wenn vorhanden)

  • Briefe und Bescheide von Behörden, falls Sie die Anerkennung bereits beantragt haben

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Kontakt Beratung:

E-Mail: info.iq@vsp-ggmbh.de

Telefon: 0385 555 720 13

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Anerkenungs- und Qualifizierugsbratung

Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung (IQ)

Qualifiz.begleitung und IOnfividualf. SN

Qualifizierungsbegleitung und Individualförderung Schweriner Region

Leistungen

Wir qualifizieren Menschen mit und ohne formale Abschlüsse, Akademiker*innen und Nichtakademiker*innen, Menschen, die in reglementierten und nicht reglementierten Berufen arbeiten möchten.
Wir führen Brückenkurse zur Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt z.B. für ausländische Fachkräfte (Pädagoginnen, Seiten- und Quereinsteiger, Ingenieur*innen und Architekt*innen) aber auch für Personen ohne formale Qualifikationen durch. In Kleingruppen oder individuellen Qualifizierungen bereiten wir Menschen mit Berufen aus medizinischen und handwerklichen Branchen oder den IHK-Bereichen fachlich und fachsprachlich auf ihre Arbeit vor. Außerdem bieten wir individuelle Coachings an, um die Teilnehmenden auf einen Einstieg in den Arbeitsmarkt mit nachhaltiger Einkommensperspektive vorzubereiten.

 

Kontakt Beratung:

E-Mail: info.iq@vsp-ggmbh.de

Telefon: 0385 555720 55

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Interkultrurelle Kompetenzentwiklung

Förderung

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Das Projekt "IQ Individuelle Qualifizierung und Begleitung" wird im Rahmen des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert und vom Bundesamt

für Migration und Flüchtlinge administriert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für

Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit.

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