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IQ Netzwerk Mecklenburg-Vorpommern

Integration durch Qualifizierung

Das bundesweite Netzwerk "Integration durch Qualifizierung (IQ)" hat das Ziel, die Arbeitsmarktchancen von erwachsenen Migranten*innen in Deutschland zu verbessern.  In diesem Rahmen bieten die IQ Servicestellen Westmecklenburg der VSP gGmbH Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung an.

 

Mitarbeiter

Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung Westmecklenburg


Imke Brandt
Projektleitung
Beratung
E-Mail: iq.brandt@vsp-ggmbh.de
Tel.: 0385/55 57 20-55

Anas Obeid
Beratung
E-Mail: iq.obeid@vsp-ggmbh.de
Tel.: 0385/55 57 20-12

Sabina Meyer
Beratung
E-Mail: iq.meyer@vsp-ggmbh.de
Mobil: 0173/902 97 52


Elke Neumann 

Beratung
E-Mail: iq.neumann@vsp-ggmbh.de
Tel.: 0385/55 57 20-57
Mobil: 01520/864 33 29

Maya Dahl
Beratung
E-Mail:  iq.dahl@vsp-ggmbh.de

Tel.: 0385/55 57 20-30

Mobil: 0172/69 67 893

IQ Individuelle Qualifizierung
und Begleitung


Imke Brandt 
Projektleitung/Dozentin
E-Mail: iq.brandt@vsp-ggmbh.de
Tel.: 0385/55 57 20-55

Elke Neumann 
Dozentin/Sprachcoachin
E-Mail: iq.neumann@vsp-ggmbh.de
Tel.: 0385/55 57 20-57
Mobil: 01520/864 33 29


Stefanie Zander

Verwaltung
Tel.: 0385/55 57 20-10
Mail: s.zander@vsp-ggmbh.de

 

weitere Informationen



Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung Westmecklenburg
mehr lesen

IQ Individuelle Qualifizierung und Begleitung
mehr lesen


 

Leistungen

Wir beraten, informieren und unterstützen Sie bei allen Fragen rund um die Anerkennung Ihrer Abschlüsse. Wir begleiten Sie im Anerkennungsprozess und erklären Ihnen den Anerkennungsbescheid. Gemeinsam mit Ihnen beraten wir über die weiteren Schritte nach dem Bescheid und unterstützen Sie bei der Suche nach geeigneten Qualifizierungsmöglichkeiten.

Sie möchten sich beraten lassen? Bitte kontaktieren Sie uns vorher und vereinbaren einen Termin.

Sie haben im Ausland studiert oder einen Beruf gelernt und haben Fragen wie:

  • Wie können meine Abschlüsse in Deutschland anerkannt werden?

  • Welche Behörde ist für die Anerkennung zuständig?

  • Wie beantrage ich die Anerkennung korrekt?

  • Welche Dokumente brauche ich dazu?

  • Was bedeutet der Anerkennungsbescheid für mich?

  • Wie kann ich mich weiter qualifizieren?

Informationsblatt Anerkennungsberatung hier ansehen


Bitte bringen Sie folgende Dokumente in die Beratung mit:

  • Ausweis, Reisepass oder Passersatz

  • Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse, ...)

  • Lebenslauf (CV)

  • Zeugnisse im Original

  • deutsche Übersetzungen der Zeugnisse (wenn vorhanden)

  • beglaubigte Kopien (wenn vorhanden)

  • Briefe und Bescheide von Behörden, falls Sie die Anerkennung bereits beantragt haben

Kontakt Beratung:

E-Mail: info.iq@vsp-ggmbh.de

Telefon: 0385 555 720 13

Anerkenungs- und Qualifizierugsbratung

Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung (IQ)

Qualifiz.begleitung und IOnfividualf. SN

Qualifizierungsbegleitung und Individualförderung Schweriner Region

Leistungen

Wir qualifizieren Personen, die einen Berufs- oder Studienabschluss im Ausland gemacht haben. Das Angebot ist für Menschen bestimmt, die weitere Kompetenzen brauchen, um eine Stelle zu finden und für die es keine andere Qualifizierung im IQ Netzwerk Mecklenburg-Vorpommern gibt. Damit Sie an der Qualifizierung teilnehmen können, müssen Sie an einer Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung des IQ Netzwerks Mecklenburg-Vorpommern teilgenommen haben. (IQ Servicestelle Anerkennungs- und Qualifizierungs-beratung Westmecklenburg) Das IQ Netzwerk Mecklenburg-Vorpommern ist Teil des bundesweiten Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung (IQ)“. Ziel ist es, Zugewanderten mit ausländischen Abschlüssen die Chancen auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland zu verbessern.

 

Kontakt Beratung:

E-Mail: info.iq@vsp-ggmbh.de

Telefon: 0385 555720 55

Interkultrurelle Kompetenzentwiklung

Förderung

Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ zielt auf die nachhaltige Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von Erwachsenen mit Migrationshintergrund ab. Das Programm wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die Bundesagentur für Arbeit (BA).

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