Sprachkurse
Berufssprachkurse nach §45a AufenthG/DeuFöV
Sprache ist ein wichtiger Schlüssel zur Integration. Die VSP gGmbH führt Spezialmodule für akademische und nichtakademische Heilberufe durch.
Allgemeine Informationen
Berufssprachkurs nach §45a AufenthG/ DeuFöV
Spezialmodul für akademische Heilberufe (500/600 UE):
Kursziel ist das Erreichen des Sprachniveaus C1 –
kompetente Sprachanwendung in Vorbereitung auf die Fachsprachenprüfung
und Approbation für Ärzte/ Zahnärzte/ Pharmazeuten
Zielgruppe und Zugangsvoraussetzungen:
Zugewanderte mit gesicherter Bleibeperspektive, die das Sprachniveau B2 nachweisen
können, im Herkunftsland einen Abschluss als Humanmediziner/-in,
Zahnärztin/- arzt, Pharmazeut/-in erworben haben und sich im Anerkennungsverfahren befinden.
Berufssprachkurs nach §45a AufenthG/ DeuFöV
Spezialmodul für nichtakademische Heilberufe (500/600 UE)
Erreichung des Sprachniveaus B2 nach GER (Europ. Referenzrahmen) mit dem Ziel,
grundlegende sprachliche Fähigkeiten zu erwerben, flexibel und eigenständig
Sprache in beruflichen Handlungssituationen zu verwenden und eine Kopplung Sprache/ Fachlichkeit herzustellen.
Zielgruppe und Zugangsvoraussetzungen:
• Zugewanderte mit gesicherter Bleibe-
perspektive
• Nachweis Sprachniveau B1 (Zertifikat)
• Abschluss als Gesundheits- , Kranken- oder Altenpfleger*innen im Herkunftsland
• im Anerkennungsverfahren
Aktuelle Sprachkurse
Berufssprachkurs nach §45a AufenthG/ DeuFöV
Spezialmodul für akademische Heilberufe
- konkrete Termine erfragen Sie bitte unter: naf.pr@vsp-ggmbh.de
Berufssprachkurs nach §45a AufenthG/ DeuFöV
Spezialmodul für nichtakademische Heilberufe
- konkrete Termine erfragen Sie bitte unter: naf.pr@vsp-ggmbh.de
Kontakt
Wir informieren Sie gern.
Ihre Kontaktmöglichkeiten:
Tel.: 0385 - 55 57 20 25
Fax: 0385 - 55 57 20 29
Mail: naf.pr@vsp-ggmbh.de
Was ist der Integrationskurs?
Der Integrationskurs ist ein Grundangebot zur Vermittlung der Deutschen Sprache bis zum Niveau B1 sowie zur Vermittlung grundlegender Kenntnisse zu Deutschland. Anspruch auf einen Integrationskurs hat, wer erstmals einen Aufenthaltstitel erhält. EU-Bürger und Ausländer, die schon länger in Deutschland leben, haben keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Integrationskurs, können aber beim Bundesministerium für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen Antrag auf Zulassung stellen.
Dokumente und Kontakt
Antrag Integrationskurs: hier ansehen
Ihren Antrag für die Zulassung zum Integrationskurs können Sie bei der zuständigen Regionalstelle des BAMF einreichen:
Nostorf-Horst
Nostrofer Straße 1
19258 Nostorf
Gern können Sie auch per E-Mail Kontakt aufnehmen: HOR-Posteingang@bamf.bund.de
In der Regel übernimmt dies aber auch gerne der jeweilige Sprachkursanbieter für Sie.
Weitere Informationen finden Sie auf Webseite des BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge:
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